Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
31.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2024
Sonstiges
15.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.08.2024
Sonstiges
13.07.2022
Sonstiges
31.01.2022
Eröffnungen
16.09.2021
Sicherungsmaßnahmen
08.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
29.08.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
29.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 26.10.2016 bis zum 31.12.2016
01.11.2016
Neueintragungen